Fabian Garcia-Eibl

Heindl Rechtsanwälte – Strafverteidiger
In München und bundesweit.
Strafrecht - Heindl Rechtsanwälte - Fachanwalt Strafrecht München

Promenadeplatz 11 | 80333 München

Fabian Garcia-Eibl

Rechtsanwalt

Tätigkeitsbereiche: Strafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, BtMG

Fremdsprachen: Englisch, Spanisch
Tel: +49 (0) 54 88 46 51
Fax: +49 (0) 21 66 89 10
Mail: garcia@ra-heindl.dkontakt@ra-heindl.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Fabian Garcia-Eibl ist Rechtsanwalt für Strafrecht

Fabian Garcia Eibl ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt auf das Strafrecht.

Einen zentralen Bestandteil seiner anwaltlichen Tätigkeit stellen das Betäubungsmittel-, Sexual- und Kapitalstrafrecht dar. Fabian Garcia Eibl vertritt seine Mandanten engagiert und kompetent – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – in allen Phasen des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, das er ebenso wie sein Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg mit bayerischem Prädikatsexamen abschloss. Bereits während seiner Ausbildung sammelte er wertvolle praktische Erfahrungen in renommierten Kanzleien mit Schwerpunkt im Strafrecht, unter der Anleitung erfahrener Strafverteidiger. Seitdem ist er ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig.

In Notfällen erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

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Fachgebiete

Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Jugendstrafrecht

Die Straftaten jugendlicher Straftäter, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Anliegen einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an.

BTMG Strafrecht

Das Betäubungsmittel-Strafrecht (Drogen / BtMG) ist eine Spezialmaterie des Strafrechts und stellt selbst einen in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme. Daher ist es erforderlich, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet des BtMG spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat. Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben große Erfahrung auf allen Gebieten des BtMG.